Hinweise
- Zur Prozesswertbildung muss der schlupfbehaftete Geber 1 auf "Vergleichswert" und der schlupffreie Geber 2 auf "Prozesswert" gestellt sein.
- Ein Schlupfabgleich findet nur bei Anfahren der parametrierten Position unterhalb der konfigurierten maximalen Geschwindigkeit statt. Wird die Position mit einer Geschwindigkeit oberhalb der Geschwindigkeitsschwelle angefahren, findet kein Schlupfabgleich statt.
- Für jede abzugleichende Schalterposition müssen 2 Positionen (linke und rechte Position) parametriert werden. Die Werte sind mit einem geeigneten Verfahren gegenüber den tatsächlichen Werten der realen Anlage zu prüfen.
- Es ist mindestens ein Nocken (z. B. Schaltfahne) für einen aktiven Geberabgleich erforderlich. Der Nocken wird in einer Bewegungsrichtung überfahren, es darf keine Drehrichtungsumkehr auf dem Nocken stattfinden. Der Schlupfabgleich erfolgt an der fallenden Flanke. Der Weg seit dem letzten Schlupfabgleich darf nicht länger sein als die maximale Strecke nach dem letztem Schlupfabgleich.
- Der Abstand zwischen 2 Nocken muss zehnmal größer sein als die maximale Toleranzposition der Gebertoleranz.
- Der Abstand zwischen 2 Nocken muss zehnmal größer sein als die Nockenlänge. Die untere Nockenposition muss kleiner sein als die obere Nockenposition.
- Für die Erzeugung des Zustands "Nocken Schlupfabgleich" des sicheren Prozessdatenbits in der Sicherheitssteuerung müssen physikalisch vorhandene Nocken verwendet werden. Es ist nicht zulässig, allein aus den Prozesswerten der Sicherheitsoption CSA31A, z. B. der sicheren Position, den Zustand des Prozessdatenbits "Nocken Schlupfabgleich" zu bilden. Ist ein F-DI auf "Schlupfabgleich Nocken" eingestellt, wird das Prozessdatenbit nicht benutzt.
- Die unteren und oberen Nockenpositionen, die in der Konfiguration hinterlegt wurden, müssen während der Abnahme auf die korrekte Position an der Maschine geprüft werden.