v-Positionsbereiche
Vorgabe von bis zu 4 v-Positionsbereichen (siehe Kapitel v-Positionsbereiche) bestehend aus:
- Linke Positionsgrenze des v-Positionsbereich
- Rechte Positionsgrenze des v-Positionsbereichs
- dabei gilt folgende Bedingung:
- linke Positionsgrenze < rechte Positionsgrenze
- Geschwindigkeit innerhalb des v-Positionsbereichs
- Verzögerung in den v-Positionsbereich
- Beschleunigung aus dem v-Positionsbereich
Die Einträge erfolgen in den im Antriebsstrang definierten Anwendereinheiten.
HINWEIS
