v-Positionsbereiche

Vorgabe von bis zu 4 v-Positionsbereichen (siehe Kapitel v-Positionsbereiche) bestehend aus:

  • Linke Positionsgrenze des v-Positionsbereich
  • Rechte Positionsgrenze des v-Positionsbereichs
  • dabei gilt folgende Bedingung:
  • linke Positionsgrenze < rechte Positionsgrenze
  • Geschwindigkeit innerhalb des v-Positionsbereichs
  • Verzögerung in den v-Positionsbereich
  • Beschleunigung aus dem v-Positionsbereich

Die Einträge erfolgen in den im Antriebsstrang definierten Anwendereinheiten.

HINWEIS

Bevor die Tabellenpositionen eingetragen werden, müssen die Anwendereinheiten im Antriebsstrang definiert werden. Wenn die Anwendereinheiten nachträglich im Antriebsstrang geändert werden, müssen die Eintragungen in den Tabellen geprüft werden.