Quittierung einer Grenzwertverletzung einer Sicherheits-Teilfunktion
Nachdem eine Grenzwertverletzung einer Sicherheits-Teilfunktion erkannt wurde, wird der Status dieser Funktion inaktiv. Außerdem wird ein Fehler der Klasse "Warnung" gesetzt.
Eine Grenzwertverletzung muss immer quittiert werden.
Eine Grenzwertverletzung kann nicht durch Deaktivierung der Sicherheits-Teilfunktion quittiert werden. Ausgenommen davon ist die Parametrierung der Fehlerreaktion auf "nur F-PE". Bei den Sicherheits-Teilfunktionen SSM, SSR und SLA wird der Fehler durch die Deaktivierung der Sicherheits-Teilfunktion quittiert.
Die Quittierung wirkt immer auf alle Sicherheits-Teilfunktionen.Die Sicherheits-Teilfunktion kann während der Quittierung weiterhin aktiviert sein.
Parametrierte Geschwindigkeitsfilter der Sicherheits-Teilfunktionen, die eine Grenzwertverletzung ausgelöst haben, werden zurückgesetzt.
Beachten Sie das folgende Verhalten der Sicherheits-Teilfunktionen durch eine Quittierung:
- SOS, SDI:
- Die Grenzpositionen werden neu berechnet.
- SLI:
- Eine bestehende Grenzwertverletzung wird durch die Quittierung erneut signalisiert.
- SLS:
- Die Verzögerungszeit und die Übergangsrampe werden nicht neu gerechnet, es erfolgt eine sofortige Überwachung der Grenzgeschwindigkeit.
- SS1/2:
- Die Verzögerungszeit und die Übergangsrampe werden nicht neu gerechnet, der Endzustand wird sofort aktiv (Aktivierung STO, SOS, SLI).
- SSR:
- Eine Überwachung der Grenzgeschwindigkeiten erfolgt nach Ablauf der Verzögerungszeit.