Anforderungen an die Inbetriebnahme

  • Zum Nachweis der realisierten Sicherheits‑Teilfunktionen muss nach erfolgreicher Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Sicherheits‑Teilfunktionen vorgenommen werden.
  • Dabei müssen die Einschränkungen zu den Sicherheits‑Teilfunktionen gemäß Kapitel "Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile und Komponenten, die das Prüfergebnis beeinflussen (z. B. Motorbremse), müssen außer Betrieb gesetzt werden.
  • Für den Einsatz des Geräts in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der korrekten Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.
  • Für die Sicherheitsoptionen CS..A wird die Inbetriebnahmeprüfung und das Protokollieren durch das Parametrier-Tool "Assist CS.." mit einem Abnahmereport unterstützt.

HINWEIS

  • Um eine Gefährdung in der vorgesehenen Anwendung zu vermeiden, muss der Anwender prüfen, ob beim Auftreten eines Fehlers die Fehlerreaktionszeit jeder Sicherheits‑Teilfunktion kleiner ist als die maximal zulässige Fehlerreaktionszeit der Applikation. Die maximal zulässige Fehlerreaktionszeit darf nicht überschritten werden!
  • Der Anwender muss die Umsetzung der Anforderungen des geforderten Safety Integrity Level (SIL) gemäß EN 61508 oder Performance Level (PL) gemäß EN ISO 13849-1 sicherstellen.