Anforderungen an die Inbetriebnahme
- Zum Nachweis der realisierten Sicherheits‑Teilfunktionen muss nach erfolgreicher Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Sicherheits‑Teilfunktionen vorgenommen werden.
- Dabei müssen die Einschränkungen zu den Sicherheits‑Teilfunktionen gemäß Kapitel "Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile und Komponenten, die das Prüfergebnis beeinflussen (z. B. Motorbremse), müssen außer Betrieb gesetzt werden.
- Für den Einsatz des Geräts in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der korrekten Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.
- Für die Sicherheitsoptionen CS..A wird die Inbetriebnahmeprüfung und das Protokollieren durch das Parametrier-Tool "Assist CS.." mit einem Abnahmereport unterstützt.