Zulässige Anzahl an Verbindungs- oder Kabeltrennstellen
Bei der Verwendung einer Hybridleitung oder eines Solo-Koaxialkabels an der Schnittstelle MOVILINK® DDI sind maximal 4 Verbindungs- oder Kabeltrennstellen zulässig. Die Verbindungstellen, die direkt am Umrichter bzw. im Antrieb mittels FAKRA-Stecker ausgeführt sind, werden nicht mitgezählt. Bei mehr als 4 Verbindungs- oder Kabeltrennstellen kann es zu Kommunikationsfehlern kommen.
Beispiele
- Kabel vom Umrichter zum Motor mit M23-Stecker KD1: 1 Steckstelle
- Kabel vom Umrichter zum Motor mit M23-Stecker KD1 und 1 Verlängerungskabel M23 beidseitig: 2 Steckstellen
- Kabel vom Umrichter zum Motor mit M23-Stecker KD (Kabelverschraubung hybrid ohne Stecker): 0 Steckstellen