EU-Maschinenverordnung
Die EU-Maschinenverordnung (Verordnung 2023/1230, "MVO") stellt an Sicherheitsbauteile und Maschinen spezielle Anforderungen zum Schutz vor Korrumpierung.
Das beschriebene Gerät integriert Sicherheitsbauteile, die zur Reduzierung von Gefährdungen in Maschinen verwendet werden können. Die Sicherheits-Teilfunktionen sind ausschließlich elektronisch, ohne den Einsatz von Software, realisiert. Die Sicherheitsbauteile sind deshalb in ihrer Funktionalität nicht per Software korrumpierbar.
Beachten Sie Folgendes:
- Führen Sie eine Risikobeurteilung und Risikominimierung der Maschine gemäß ISO 12100 durch.
- Implementieren Sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um jeglichen unbefugten Zugriff auf sicherheitsrelevante sowie nicht‑sicherheitsrelevante Funktionen zu verhindern, sofern deren Manipulation gemäß Risikobeurteilung zu einer Gefährdung (siehe Mögliche Gefährdungen) führen kann.
Beachten Sie dazu zwingend folgende Dokumentation:
- Handbuch "Cybersecurity für Umrichter der Generation B"
Weiterführende Informationen