Grenzdrehzahlen für Bremsen

Innerhalb des Projektierungsablaufs findet eine 2-stufige Überprüfung der geforderten Betriebsdrehzahlen der Anwendung gegen Kennwerte der Bremse bzw. des Bremsmotors statt:

  • Maximal zulässige Not-Halt-Drehzahl nMax,1
  • Dieser Kennwert markiert die obere Grenze des Drehzahlgebiets, in dem die Bremse definitionsgemäß unter Einhaltung der für den anzuwendenden Lastbereich zulässigen Bremsarbeit Wzul,n während eines Not-Halts einfallen darf.
  • Maximal zulässige Betriebsdrehzahl nMax,0
  • Dieser Kennwert markiert die obere Grenze des Drehzahlgebiets, in dem der Bremsmotor unter Einhaltung der mechanischen Festigkeit im üblichen Haltebremsenbetrieb (d. h. ohne Not-Halt) betrieben werden darf.

Betriebspunkte, an denen anwendungsseitig ein Einfallen der Bremse aus Drehzahl nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann, müssen zwingend im Drehzahlbereich ≤ nMax,1 liegen.

Betriebspunkte, bei denen anwendungsseitig durch motorunabhängige Maßnahmen (z. B. durch zusätzliche externe Bremsanlagen) ein Bremseneinfall vermieden werden kann, dürfen auch im Drehzahlbereich zwischen nMax,1 und nMax,0 liegen.

Überschreitungen der maximal zulässigen Not-Halt-Drehzahl nMax,1 (auch einmalige) oder der maximalen Betriebsdrehzahl nMax,0 (auch kurzzeitig) sind nicht zulässig.

Beachten Sie: Die zulässige Betriebsdrehzahl des Motors kann fallweise niedriger liegen als die der Bremse. Dies ist insbesondere bei explosionsgeschützten Antrieben zwingend zu beachten, um die Einhaltung der Zündschutzart nicht zu gefährden.