Schritt 8: Prüfen der äußeren Zusatzkräfte – FR
Die zulässigen äußeren Zusatzkräfte werden durch folgende Faktoren bestimmt:
- Betriebsfaktor
- Erforderliche Lagerlebensdauer
- Richtung der Axialkraft (von oder zum Getriebe)
- Angriffswinkel der Querkraft (umlaufend oder im bestimmten Angriffswinkel)
- Angriffspunkt der Querkraft bezogen auf den Wellenbund
- Verhältnis von Axial und Querkraft
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