Parameter 501
Verzögerungszeit
Bei Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen oder bei Lastspitzen kann die eingestellte Strombegrenzung erreicht werden.
Die Verzögerungszeit verhindert ein ungewollt sensibles Ansprechen der Drehzahlüberwachung. Die Stromgrenze muss für die Dauer der eingestellten Verzögerungszeit ununterbrochen erreicht sein, bevor die Überwachung anspricht.