EU-Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenverordnung (Verordnung 2023/1230, "MVO") stellt an Sicherheitsbauteile und Maschinen spezielle Anforderungen zum Schutz vor Korrumpierung.

Das beschriebene Gerät integriert Sicherheitsbauteile, die zur Reduzierung von Gefährdungen in Maschinen verwendet werden können.

Bestimmte Varianten des Geräts verfügen über integrierte Sicherheitsoptionen. Bei diesen Gerätevarianten werden Sicherheitsfunktionen unter anderem durch Software realisiert. Somit müssen die Anforderungen zum Schutz gegen Korrumpierung in der Maschine sowohl für die Nicht-Sicherheitsfunktionen des Geräts als auch für diese Sicherheitsfunktionen beachtet werden.

Wenn Ihre Gerätevariante nicht über diese integrierten Sicherheitsoptionen verfügt, dann sind die Sicherheitsbauteile ausschließlich elektronisch realisiert und in ihrer Funktionalität nicht per Software korrumpierbar.

Beachten Sie Folgendes:

  • Führen Sie eine Risikobeurteilung und Risikominimierung der Maschine gemäß ISO 12100 durch.
  • Implementieren Sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um jeglichen unbefugten Zugriff auf sicherheitsrelevante sowie nicht‑sicherheitsrelevante Funktionen zu verhindern, sofern deren Manipulation gemäß Risikobeurteilung zu einer Gefährdung (siehe Mögliche Gefährdungen) führen kann.

Beachten Sie dazu zwingend folgende Dokumentation:

  • Handbuch "Cybersecurity für Umrichter des Automatisierungsbaukastens MOVI-C® – Firmware < V20.00"

Beachten Sie, dass zukünftig weitere firmware­spezifische Ausgaben der genannten Dokumentation veröffentlicht werden. Die jeweilige Zuordnung erkennen Sie am Dokumententitel.