Einricht- oder Tippbetrieb

Kurzzeitig sind bei einer Spulenleistung der Bremse von P ≥ 60 W auch kürzere Pausenzeiten von 0.5 bis 1 Sekunde zulässig, z. B. für Einricht- oder Tippbetrieb. Spätestens nach 30 Schaltimpulsen (Einschalten der Steuerspannung) ist eine Pausenzeit von mindestens 90 Sekunden einzuhalten. Die Schaltzeiten der Bremse zum Öffnen und Schließen sind bei der Einschaltdauer zu berücksichtigen.

y

Steuerspannung an SBC/DB00

[1]

maximal 30 Schaltimpulse

[2]

Pausenzeit mindestens 90 Sekunden

HINWEIS

Wenn die zulässige Schalthäufigkeit im Einricht- oder Tippbetrieb von maximal 30 Schaltimpulse/90 Sekunden erforderlich ist, müssen Sie die Überwachungsfunktion "Bremsenansteuerung" deaktivieren.
Weitere Information zur Überwachungsfunktion finden Sie im Kapitel "Überwachungsfunktion Bremsenansteuerung".