Voraussetzungen für die Inbetriebnahme

Für die Inbetriebnahme gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben das Gerät vorschriftsmäßig mechanisch und elektrisch installiert.
  • Sie haben das Gerät und die angeschlossenen Antriebe korrekt projektiert.
  • Sie haben durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass die Antriebe nicht unbeabsichtigt anlaufen.
  • Sicherheitsvorkehrungen schließen Gefährdungen von Mensch und Maschine aus.