Voraussetzungen für die Inbetriebnahme
Für die Inbetriebnahme gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie haben das Gerät vorschriftsmäßig mechanisch und elektrisch installiert.
- Sie haben das Gerät und die angeschlossenen Antriebe korrekt projektiert.
- Sie haben durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass die Antriebe nicht unbeabsichtigt anlaufen.
- Sicherheitsvorkehrungen schließen Gefährdungen von Mensch und Maschine aus.
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