Testrate

Die Testrate beschreibt die Häufigkeit der Ausführung eines Bremsentests. Sie wird maschinenspezifisch vom Anwender festgelegt. Applikative und normative Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen. Der Aufruf eines Bremsentests erfolgt durch eine übergeordnete Steuerung und ist vom Anwender sicherzustellen. SEW‑EURODRIVE empfiehlt den Aufruf über eine Sicherheitssteuerung.

Regelmäßiger Aufruf eines Bremsentests

Das Institut für Arbeitssicherheit empfiehlt mit dem IFA‑Report 04/2018 "Sichere Antriebssteuerungen mit Frequenzumrichtern" die regelmäßige Ausführung eines Bremsentests nach ungefähr 8 Stunden oder einer Schicht. Dies gilt gleichermaßen für Systemstrukturen der Kategorie 2 und 3.

Besonderheit bei Maschinen mit Zugangssicherung

In Maschinen, bei denen der Zugang in den Gefahrenbereich sicher verhindert ist, z. B. durch Schutztüren mit aktiver Zuhaltung, kann ein Bremsentest unmittelbar vor dem Zutritt in den Gefahrenbereich ausgeführt werden. Der Zugang in den Gefahrenbereich darf erst nach positivem Testergebnis freigegeben werden.

Einmaliger Aufruf eines Bremsentests

Zusätzlich zum regelmäßigen Aufruf ist die Ausführung eines Bremsentests nach den folgenden Ereignissen zu empfehlen:

  • bei der Erstinbetriebnahme einer Maschine
  • nach einer Not‑Halt‑Bremsung
  • nach einem Spannungsausfall
  • nach dem Einschalten der Maschine
  • nach der Inspektion, Wartung oder Reparatur der Maschine