Voraussetzungen für die Inbetriebnahme

Für die Inbetriebnahme gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben den Applikationsumrichter vorschriftsmäßig mechanisch und elektrisch installiert.
  • Sie haben den Applikationsumrichter und die angeschlossenen Antriebe korrekt projektiert.
  • Sicherheitsmaßnahmen verhindern, dass die Antriebe unbeabsichtigt anlaufen.
  • Sicherheitsvorkehrungen schließen Gefährdungen von Mensch und Maschine aus.