Abtriebsdrehsinn bei Rücklaufsperren

Die Rücklaufsperre dient dazu, unerwünschte Drehrichtungen zu vermeiden. Im Betrieb ist nur die festgelegte Drehrichtung möglich. Bei Antrieben mit Rücklaufsperre RS müssen Sie zusätzlich angeben, welchen Abtriebsdrehsinn der Antrieb haben soll.

Bei Winkelgetrieben müssen Sie zusätzlich angeben, ob die Drehrichtung mit Blick auf die A-Seite oder B-Seite angegeben wird.

Die Drehrichtung wird mit Blick auf die Abtriebswelle (LSS) definiert:

  • Rechtslauf (CW)
  • Linkslauf (CCW)

Die zulässige Drehrichtung ist mit einem Drehrichtungspfeil auf dem Gehäuse gekennzeichnet:

Ein Ersatzschild liegt für den Kunden zur freien Verfügung bei.