Anforderungen an die Inbetriebnahme

  • Zum Nachweis der realisierten Sicherheitsfunktionen muss nach erfolgreicher ­Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Sicherheitsfunktionen vorgenommen werden (Validierung).
  • Dabei müssen die Einschränkungen zu den Sicherheitsfunktionen gemäß dem ­Kapitel "Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile und Komponenten, die das Ergebnis der Validierungsprüfung beeinflussen (z. B. Motorbremse), müssen bei Bedarf außer Betrieb gesetzt werden.
  • Für den Einsatz von ®  in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der korrekten Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.