Erfüllung der Anforderungen (FR2)

Anforderung

 

SL 1

Empfohlene Ausgleichsmaßnahmen auf Systemebene

CR 2.1 – Durchsetzung der Autorisierung

M1, M3

CR 2.1 RE (1) – Durchsetzung der Autorisierung für alle Nutzer (menschliche Nutzer, Softwareprozesse und Geräte)

o

CR 2.1 RE (2) – Abbildung der Berechtigung auf Rollen

o

CR 2.1 RE (3) – Eingriff des Aufsichtspersonals

o

CR 2.1 RE (4) – Doppelte Zustimmung

o

CR 2.2 – Nutzungskontrolle von Funkverbindungen

o

CR 2.3 – Nutzungskontrolle von tragbaren und mobilen Geräten

oDas Produkt verwendet keinen mobilen Code. Für IEC 62443-3-3 SR 2.3 gibt es keine Anforderungen auf Komponentenebene.

EDR 2.4 – Mobiler Code

oDas Produkt verwendet keinen mobilen Code.

EDR 2.4 RE (1) – Authentizitätsprüfung von mobilen Codes

o

CR 2.5 – Sitzungssperrung

M3

CR 2.6 – Beendigung einer Fernzugriffssitzung

o

CR 2.7 – Kontrolle gleichzeitiger Sitzungen

o

CR 2.8 – Prüfbare Ereignisse

Behandeln Sie Ereignisdatensätze zur IT-Sicherheit auf Systemebene.

  • Geforderte Kategorien: Zugriffskontrolle, fehlerhafte Anfragen, Ereignisse im Automatisierungssystem, Ereignisse bei Sicherung und Wiederherstellung, Konfigurationsänderungen, Ereignisse, die aus dem Ereignisprotokoll hervorgehen
  • Geforderte Angaben: Zeitstempel, Quelle, Kategorie, Art, Ereigniskennung, Ergebnis des Ereignisses

CR 2.9 – Speicherkapazität für Ereignisdatensätze

Behandeln Sie Ereignisdatensätze zur IT-Sicherheit auf Systemebene.

CR 2.9 RE (1) – Warnung, wenn die Speicherkapazität für Ereignisdatensätze erreicht ist

o

CR 2.10 – Verhalten bei Verarbeitungsfehlern von Ereignisdaten

Behandeln Sie Ereignisdatensätze zur IT-Sicherheit auf Systemebene.

CR 2.11 – Zeitstempel

Behandeln Sie Ereignisdatensätze zur IT-Sicherheit auf Systemebene.

CR 2.12 – Nichtabstreitbarkeit

M1, M3

CR 2.12 RE (1) – Nichtabstreitbarkeit für alle Nutzer

o

EDR 2.13 – Nutzung von physikalischen Diagnose- und Prüfschnittstellen

o