Anforderungen an die Inbetriebnahme

  • Zum Nachweis der realisierten Sicherheits-Teilfunktionen nach erfolgreicher Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Sicherheits-Teilfunktionen vorgenommen werden.
  • Dabei müssen die Einschränkungen zu den Sicherheits-Teilfunktionen gemäß Kapitel "Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile und Komponenten, die das Prüfergebnis beeinflussen (z. B. Motorbremse), müssen außer Betrieb gesetzt werden.
  • Für den Einsatz der Antriebseinheit in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der korrekten Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.