Anforderungen an die externe Sicherheitssteuerung

Mit dem Einsatz der Sicherheitsoption CSO muss eine Sicherheitssteuerung oder ein Sicherheitsschaltgerät eingesetzt werden. Die nachfolgenden Anforderungen gelten sinngemäß.

    • Die Sicherheitssteuerung sowie alle weiteren sicherheitsbezogenen Teilsysteme müssen mindestens für die Sicherheitsklasse zugelassen sein, die im Gesamtsystem für die jeweilige applikationsbezogene Sicherheitsfunktion gefordert ist.

Folgende Tabelle zeigt beispielhaft die erforderliche Sicherheitsklasse der Sicherheitssteuerung:

Applikation

Anforderung an Sicherheitssteuerung

Performance Level d gemäß EN ISO 13849‑1, SIL 2 gemäß EN 62061

Performance Level d gemäß EN ISO 13849‑1
SIL 2 gemäß EN 61508

  • Die Verdrahtung der Sicherheitssteuerung muss für die angestrebte Sicherheitsklasse geeignet sein (siehe Herstellerdokumentation). Der STO-Eingang des Geräts kann zweipolig (PM-schaltend) oder einpolig (P-schaltend) geschaltet werden.
  • Für die Schaltungsauslegung sind die für die Sicherheitssteuerung spezifizierten Werte zwingend einzuhalten.
  • Am STO-Eingang des Geräts dürfen nur Schutzeinrichtungen mit Hintertretschutz verwendet werden. Die Schutzeinrichtungen müssen über ein Sicherheitsschaltgerät oder eine Sicherheitssteuerung an die Sicherheitsoption CS..A angeschlossen werden.
  • Zum Stillsetzen des Antriebs im Notfall gemäß EN 60204-1 müssen Not-Halt-Befehlsgeber folgendermaßen am STO-Eingang des Geräts (Sicherheitsoption CSO) angeschlossen werden:
    • über ein Sicherheitsschaltgerät
    • über eine Sicherheitssteuerung
  • Um den Schutz vor unerwartetem Wiederanlauf gemäß EN ISO 14118 zu gewährleisten, muss das sichere Steuerungssystem so konzipiert sein und angeschlossen werden, dass das Rückstellen des Befehlsgeräts allein zu keinem Wiederanlauf führt. Das heißt, ein Wiederanlauf darf nur nach einem manuellen Rückstellen des Sicherheitskreises erfolgen.
  • Wenn kein Fehlerausschluss für die STO-Verdrahtung gemäß DIN EN ISO 13849‑2 oder DIN EN 61800-5‑2 angewendet wird, muss die externe Sicherheitseinrichtung innerhalb von 20 s je nach Anschlussart folgende Fehler bezüglich der STO-Verdrahtung erkennen:
    • Zweipolig PM-schaltend:
    • Kurzschluss von 24 V an F_STO_P1 (Stuck-at 1)
    • Kurzschluss von 0 V an F_STO_M (Stuck-at 0)
    • Zweikanalig seriell P-schaltend:
    • Ein Fehlerausschluss ist zwingend erforderlich
    • Einpolig P-schaltend:
    • Kurzschluss von 24 V an F_STO_P (Stuck-at 1)
  • In der Schaltungsart "Zweipolig PM-schaltend" können Testimpulse im ein- und ausgeschalteten Zustand erfolgen.
    • Die Testimpulse auf dem P- und M-Kanal dürfen maximal 1 ms lang sein.
    • Der nächste Ausschalt-Testimpuls auf dem P- oder M-Kanal darf frühestens nach einer Zeitspanne von 2 ms erfolgen.
    • Einschalt-Testimpulse dürfen in einem Paket von maximal 3 Testimpulsen im Abstand von jeweils 2 ms zueinander erfolgen. Nach einem Paket muss eine Pause von mindestens 500 ms eingehalten werden, bevor ein weiterer Einschalt-Testimpuls oder ein weiteres Einschalt-Testimpulspaket erfolgen darf.
    • Die Signalpegel müssen durch die Sicherheitssteuerung zurückgelesen und mit dem Erwartungswert verglichen werden.
  • In der Schaltungsart "Einpolig P-schaltend" können Testimpulse im ein- und ausgeschalteten Zustand erfolgen.
    • Der Testimpuls auf dem P-Kanal darf maximal 1 ms lang sein.
    • Der nächste Ausschalt-Testimpuls darf frühestens nach einer Zeitspanne von 2 ms erfolgen.
    • Einschalt-Testimpulse dürfen in einem Paket von maximal 3 Testimpulsen im Abstand von jeweils 2 ms zueinander erfolgen. Nach einem Paket muss eine Pause von mindestens 500 ms eingehalten werden, bevor ein weiterer Einschalt-Testimpuls oder ein weiteres Einschalt-Testimpulspaket erfolgen darf.
    • Die Signalpegel müssen durch die Sicherheitssteuerung zurückgelesen und mit dem Erwartungswert verglichen werden.