Anforderungen an die Inbetriebnahme

  • Zum Nachweis der realisierten Sicherheitsteilfunktionen muss nach erfolgreicher Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Sicherheitsteilfunktionen vorgenommen werden.
  • Dabei müssen die Einschränkungen zu den Sicherheitsteilfunktionen gemäß Kapitel "Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile und Komponenten, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen (z. B. Motorbremse), müssen bei Bedarf außer Betrieb gesetzt werden.
  • Für den Einsatz der Antriebseinheit in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der korrekten Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.